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Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. VERTRAGSABSCHLUSS

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden (Bauherrn) und uns, der Firma Kämpfer + Co. AG. Alle Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der AGB

b) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie schriftlich bestätigt haben. Arbeitsbeginn und Auslieferung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

 

2. PREISE UND ZAHLUNG

a) Unsere Forderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.  Übersteigt die Auftragssumme Fr. 10'000.–, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 % der Auftragssumme bei Bestellung 30 % der Auftragssumme bei Montagebeginn 30 % der Auftragssumme bei Arbeitsabschluss 10 % nach Rechnungsstellung

b) Bei Verzug des Käufers berechnen wir 10 % Jahreszinsen. Wenn der Kunde den fälligen Betrag nicht innerhalb der Frist bezahlt, sind wir ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

c) Kran, Gerüst und Notdach sind im Preis nur so weit als schriftlich vereinbart enthalten.

d) Eine Offerte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unvorhergesehene Arbeiten sind trotz eines detaillierten Angebotes möglich.

e) Offertgültigkeit: 3 Monate, sofern nichts anderes vermerkt.

 

3. LIEFERUNG, TRANSPORT, EIGENTUMSVORBEHALT

a) Montagetermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind dennoch stets bemüht, unverbindlich zugesagte Termine einzuhalten.

b) Wenn ein verbindlicher Termin nicht gehalten werden kann, werden wir einen neuen vereinbaren. Weitergehende Ansprüche des Kunden, z.B. Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

c) Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Rohstoffknappheit, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) haben wir nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

d) Wenn der Vertrag mehrere Etappen vorsieht, ist jede Etappe als Vertragserfüllung anzusehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teiletappen abzulehnen.

e) Die gelieferte Ware bzw. die erstellte Arbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall der Weiterveräusserung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Kunde hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns erfüllungshalber ab, wobei der Kunde uns gegenüber weiterhin für die Bezahlung haftbar bleibt. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung durch Dritte (z.B. Vermieterpfandrecht) sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

 

4. MONTAGE

a) Die Montagearbeiten erfolgen strikte nach den Vorschriften der Lieferanten (Verlegevorschriften), der SIANormen sowie nach einschlägigen Richtlinien des Schweizerischen Verbandes Dach und Wand (SVDW) und der suissetec.

b) Wir führen keine Arbeiten aus, die nicht diesen Normen und Vorschriften entsprechen.

c) Nicht offerierte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet. Werden Regierapporte nicht unterzeichnet, behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten unverzüglich einzustellen.

d) Kosten infolge Bauverzögerungen, welche durch den Kunden, Architekten oder Dritte verursacht werden, werden vollumfänglich verrechnet.

e) Sanierungen: Ohne Notdach wird keine Garantie gegen Wassereintritte übernommen.

f) Reparaturen: Auf Reparaturarbeiten bestehen keine Garantieansprüche. Es wird ein angemessener Betrag für Fahrzeug, Entsorgung und sonstige Gebühren verrechnet.

 

5.) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

a) Eigenschaften der Produkte gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

b) Geringe Abweichungen von der Beschreibung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen in Farbe und Form sowie durch Umwelteinflüsse hervorgerufene Veränderungen lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.

d) Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter.

 

6. DATENSCHUTZ, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

a) Wir sind berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen weiterzugeben. Wir garantieren, dass wir keine Kundendaten zu Werbe- und Marketingzwecken an Unternehmen weitergeben, die nicht zur Kämpfer Holding AG gehören.

b) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers.

c) Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers.

 

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